Mittwoch, Mai 24, 2006

Freibrief für Grapscher?

Düsseldorf – Busen-Grapschen erlaubt. Zumindest in manchen Fällen, so ein neuer Beschluss vom Düsseldorfer Oberlandesgericht. Und dieses Skandalurteil wurde auch noch von einer Frau vefasst.

Der Fall: Elektriker Jörg R. (40) sollte eigentlich eine Waschmaschine reparieren. Dabei starrte er seine Kundin an und meinte: „Du hast geile Titten. Sind die echt? Die können gar nicht echt sein. Die müssen gemacht sein.“

Dann wurde er aufdringlich, begrapschte die entsetzte 25-jährige Mieterin in ihrer Wohnung am ganzen Körper. Erst als sie mit ihrem Freund drohte, gab Jörg R. Fersengeld.

Amts- und Landgericht verurteilten den Grapscher wegen sexueller Nötigung und Beleidigung zu zwei Jahren Haft. Doch diese Urteile hob das Oberlandesgericht auf. Eine sexuelle Nötigung gebe es nicht, weil der Mann keine Gewalt angewandt hatte. Auch eine Beleidigung sieht Richterin Claudia Neuhaus nicht.

„Selbst plumpe Anmache erfüllt nur dann den Tatbestand, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine – von ihm gewollte – herabsetzende Bewertung des Opfer zu sehen ist“, so heißt es in dem Beschluss.

Der Mechaniker aber hatte vor, sich „der Zeugin sexuell zu nähern. Diesem Ziel war im Zweifel eher durch – aus seiner Sicht – schmeichelnde als durch beleidigende Äußerungen gedient.“ Im Klartext: Der Mann wollte der hübschen Frau womöglich nur ein Kompliment machen.